ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBS)
§1 Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen. Wir lehnen den Vertragsschluss mit Verbrauchern ab.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos durchführen.
§2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen bestellen zu wollen. Wir sind berechtigt, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.
2. Soweit Gegenstand des Angebotes Leistungen Dritter sind (z. B. Software oder Hardware von Drittanbietern) stehen diese unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollte die Leistungen aus Gründen nicht verfügbar sein, die für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, oder sollten wir unverschuldet von einem Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns insoweit von dem Vertrag zu lösen. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist und auf seinen Wunsch den gesamten Vertrag aufheben, wenn dieser aufgrund der ausbleibenden Leistung für den Kunden nicht mehr von Interesse ist und wir keinen gleichwertigen Ersatz anbieten können, der dem Kunden zumutbar ist.
3. Als objektive Beschaffenheit der Leistung gelten nur mit dem Kunden vereinbarte Leistungen als vereinbart. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine objektive Beschaffenheitsangabe der Leistung dar.
4. Durch überlassung von Mustern vor und aus Anlass des Vertragsabshclusses wird kein „Kauf nach Muster“ vereinbart. Die Muster sind lediglich Anschauungsmuster, die den ungefähren Charakter der Ware zeigen. Bestimmte Eigenschaften werden hierdurch nicht evreinbart.
§3 Leistungen und Urheberrechtsschutz
1.Zu den von uns geschuldeten Leistungen gehört je nach Auftragsumfang insbesondere
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2. Der Kunde erwirbt an den von uns erstellten Inhalten nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.Verbot der Vervielfältigung: Die unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung unserer Inhalte, insbesondere Bilder, Videos, Grafiken und Texte, ist untersagt. Jede Nutzung darüber hinaus bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4.Das Entfernen oder Verändern von Urheberrechtsvermerken ist untersagt und wird rechtlich verfolgt.
5. Die zu erbringenden Leistungen werden mit dem Kunden im erforderlichen Umfang individuell abgestimmt und konkretisiert. Das Leistungsbestimmungsrecht liegt dabei nach österreichischem Recht bei uns, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Wir schulden mit unseren Leistungen nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges. Sofern wir als Ziel unserer Tätigkeit einen konkreten Erfolg beschreiben sollten, schulden wir nur ein Bemühen, dieses Ziel durch eine ordnungsgemäße Tätigkeit zu erreichen und nicht die Erreichung des Ziels im Sinne Versprechens, dieses Ziel zu erreichen.
§4 Onlinekurse, Webinare und digitale Inhalte
1. Zugangsdaten, die wir dem Kunden für Onlinekurse, Webinare o. ä. zur Verfügung stellen, dürfen nur von den Kunden genutzt werden, für die wir diese zur Verfügung stellen. Eine Überlassung an Dritte oder das Teilen von Zugangsdaten für mehrere Nutzer ist unzulässig. Sie sind von diesen im erforderlichen Umfang vor unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Sofern der Verdacht besteht, dass unberechtigte Dritte von diesen Kenntnis erlangt haben, hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren und wir sind berechtigt, diese Zugangsdaten zu ändern.
2. Das Speichern, Herunterladen, Veröffentlichung der Onlinekurse, Webinare o. ä. oder eine anderweitige Vervielfältigung ist, soweit nicht ausdrücklich erlaubt, untersagt. Bei Verdacht auf Missbrauch behalten wir uns das Recht vor, Zugänge zu sperren und rechtliche Schritte einzuleiten.
3. Es ist Kunden nicht gestattet, in den von uns angebotenen Kursen, Webinaren gegenüber anderen Kunden Werbung zu betreiben und insbesondere ihnen Waren oder Dienstleistungen anzubieten (eigene oder fremde).
§5 Entgelte und Zahlungsbedingungen
1. Für unsere Leistungen fallen die mit dem Kunden vereinbarten Entgelte an. Sofern für eine mit dem Kunden vereinbarte Leistungen kein Entgelt vereinbart wurde, gilt unsere aktuelle Preisliste, hilfsweise gilt eine übliche Vergütung als vereinbart.
2. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.
3. Unsere Entgelte werden wie im Angebot ausgewiesen vorab in Rechnung gestellt. Monatliche Entgelte werden jeweils zu Beginn eines Monats abgerechnet.
4. Wir sind berechtigt, Rechnungen in digitaler Form an den Kunden zu versenden.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §455 UGB.
§6 Vertragsdauer und Kündigung
1. Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge über den im Angebot genannten Zeitraum fest abgeschlossen und enden mit Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:
a. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Mahnung und Fristsetzung ist bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;
b. der Zahlungsverzug um mehr als 30 Tage;
c. der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse;
3. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.
§7 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Tätigkeit im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Insbesondere schafft er unentgeltlich alle ihm obliegenden technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Er stellt uns auf unseren Wunsch alle Daten und Informationen aus seiner Sphäre zur Verfügung, die wir für den Vertragszweck von ihm benötigen.
2. Während der Vertragsdauer ist der Kunde unser direkter Ansprechpartner.
3. Der Kunde wird uns über Störungen oder Mängel unserer Leistung unverzüglich informieren und in diesem Rahmen die Störung bzw. den Mangel so präzise wie ihm möglich unter Angabe der ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen beschreiben. Soweit der Kunde vernünftigerweise nicht in der Lage ist, uns diese Informationen zu überlassen, ist dies für unsere Leistungsverpflichtung unbeachtlich.
4. Der Kunde gewährleistet, dass er an allen uns übergebenen Daten, Informationen, Dokumenten, Grafiken etc. die notwendigen Rechte hat und deren vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter oder Gesetze entgegenstehen. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen uns wegen eines Verstoßes gegen Satz 1 geltend machen.
§8 Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden.
§9 Datenschutz
Sofern der Kunde uns mit einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt, die DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) unterfällt, sind wir zum Abschluss eines üblichen Vertrages über eine Auftragsverarbeitung bereit. Im Übrigen verpflichten wir uns hinsichtlich personenbezogener Daten, welche uns der Kunde zur Verarbeitung überlässt, die insoweit bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
§10 Mängel
1.Für Mängel an unseren Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB), sofern nicht nachstehend abweichende Regelungen getroffen wurden.
2.Mängel sind vom Kunden unverzüglich und unter nachvollziehbarer Schilderung der Fehlersymptome sowie Beifügung geeigneter Nachweise schriftlich anzuzeigen. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §377 UGB bleiben unberührt.
3.Die Mängelbehebung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Soweit dem Kunden zumutbar, kann eine Behebung auch durch Bereitstellung eines Workarounds erfolgen.
4.Erbringen wir auf eine Mängelrüge hin Leistungen zur Fehlersuche oder -beseitigung, so können wir diese nach unseren üblichen und angemessenen Sätzen in Rechnung stellen, sofern kein Mangel vorliegt, für den wir einstandspflichtig sind und dies für den Kunden erkennbar war.
5.Befindet sich der Kunde im Zeitpunkt der Mängelrüge mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Verzug, sind wir berechtigt, die Mängelbeseitigung bis zur Begleichung der ausstehenden Forderung auszusetzen. Der Kunde darf jedoch einen angemessenen Teil des Entgelts einbehalten, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht.
6.Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde eigenmächtig Änderungen an der Leistung vorgenommen hat oder von Dritten hat vornehmen lassen, es sei denn, er weist nach, dass diese Änderungen keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Fehleranalyse oder Mängelbeseitigung haben.
7.Eine Vertragsauflösung durch den Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Nutzung ist erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Mängelbeseitigung möglich.
8.Unsere verschuldensunabhängige Haftung für Mängel bei Vertragsabschluss ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft handelt.
9.Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund von Mängeln, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des ABGB.
§12 Haftung und Gewährleistung
1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
3. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.
§13 Höhere Gewalt
1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung durch Höhere Gewalt gehindert ist. Dies gilt auch, wenn die Partei bereits in Verzug war. In einem solchen Fall ist auch die andere Partei temporär von ihrer Leistungspflicht befreit.
2. Als Höhere Gewalt gelten Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die eine Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat
a. die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache, die Gründe hierfür und die Auswirkungen zu informieren;
b. mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
c. angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages möglichst zu minimieren.
4. Dauert die Beeinträchtigung durch Höhere Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§14 Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Zur Wahrung dieses
3. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen (z. B. Abruf von Leistungen), unwidersprochen hingewiesen wurde.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
5. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist an unserem Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.